Über folgende Förderungen und Finanzierungen möchten wir Sie informieren:
Meister-BAföG
BAföG
Begabtenförderung
BFD Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Bildungsprämie
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen, bis 500 Euro
Qualifizierungsscheck Hessen, bis 500 Euro
Bildungsgutschein für Arbeitssuchende
Bildungskredit
Berufsförderungswerk
Steuerliche Möglichkeiten Die Aufwendungen für die beruflichen Fortbildungen der F+U können als Werbungskosten bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommensteuer in voller Höhe geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden oder ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss des Staates gewährt wird. Steuermindernd wirken sich neben den Lehrgangsgebühren auch alle weiteren Kosten aus (Unterkunft, Mehrkosten für Verpflegung, Heimfahrten usw.).
Förderung durch das Arbeitsamt Bei Fachkaufmann-, Fachwirt- oder Betriebswirtkursen ist prinzipiell auch eine Förderung durch das Arbeitsamt (nach SGB III) möglich. Dies gilt selbstverständlich nur bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen. Die Förderung bleibt eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Arbeitsberater. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitsberater.
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